IMPRESSUM

 

Gasthof zum Bad
Hans Häge e.K.
Burghof 11
89129 Langenau

 

 

Hinweis zur Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit, die Sie unter ec.europa.eu/consumers/odr finden.

Kontakt
Telefon: +49 7345 96000
Telefax: +49 7345 960050
E-Mail: info@gasthof-zum-bad.de
Home: www.gasthof-zum-bad.de

 

 

Umsatzsteuer-ID
DE147143695

Wirtschafts-Identifikationsnummer
Steuer-Nr. 8845505722

Bankverbindungen:
Volksbank Alb e.G. Langenau
IBAN DE66  6309 1300 0460 4640 00
BIC GENODES1LAI

Sparkasse Ulm, Langenau
IBAN DE07 6305 0000 0003 7548 10
BIC SOLADES1ULM

Aufsichtsbehörde Zuständiges Amtsgericht: Ulm / Donau

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Restaurant

Unser gesamtes Team bemüht sich mit großem persönlichem Engagement darum, dass jeder einzelne Gast eine schöne Zeit bei uns verbringen kann. Damit dies gelingt, bitten wir Sie um Verständnis dafür, dass wir Reservierungen und Bewirtungen in unserem Restaurant nur auf Basis der folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen vornehmen:

1. Geltungsbereich Die nachfolgenden Regelungen gelten für sämtliche Reservierungen und Bewirtungen in unserem Restaurant „Gasthof zum Bad“. Mit einer Reservierung auf der Grundlage dieser Regelungen erklären Sie sich mit deren Geltung auch für alle Folgegeschäfte, d. h. jede zukünftige Inanspruchnahme der von uns angebotenen Leistungen, einverstanden. Für künftige Reservierungen gilt dies unabhängig davon, ob diese mündlich (z. B. telefonisch), per Email oder auf andere Weise erfolgen.

2. Reservierungen und Stornierungen Da unser Restaurant nur eine begrenzte Anzahl an Plätzen aufweist und die von uns angebotenen Speisen stets frisch und aufwändig zubereitet werden, können wir bei der Vergabe und Reservierung der vorhandenen Plätze keine große Flexibilität anbieten. Insbesondere sind wir im Fall von größeren Reservierungen regelmäßig gezwungen, andere Gäste abzuweisen. Der Schaden, der uns durch eine Nichteinhaltung oder unangemessen kurzfristige Absage von Reservierungen entsteht, ist vor diesem Hintergrund erheblich. Wir bitten deshalb um Verständnis dafür, dass wir uns vorbehalten, diesen Schaden gegebenenfalls nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen geltend zu machen. Bitte verstehen Sie auch, dass wir in so einem Fall Sie nicht nochmal extra benachrichtigen.

2.1 Wir behalten uns vor, eine Reservierung in unserem Restaurant (insbesondere am Wochenende oder an anderen stark frequentierten Tagen) nur gegen Hinterlegung einer Kreditkarteninformation vorzunehmen. Wir sind berechtigt, die jeweilige Kreditkarte mit dem Bewirtungspreis (soweit dieser nicht unmittelbar im Anschluss an die Bewirtung in unserem Restaurant beglichen wird) sowie einer (nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen) gegebenenfalls geschuldeten Entschädigung zu belasten. Dies gilt auch für den Bewirtungspreis oder Entschädigungen aus Folgegeschäften (vgl. Ziffer 1.).

2.2 Reservierungen sind hinsichtlich der reservierten Zeit und der Anzahl der reservierten Plätze (d. h. der angekündigten Gäste) verbindlich. Sie können Ihre Reservierung jedoch bis spätestens 24 Stunden vor der reservierten Zeit ganz oder teilweise (d. h. hinsichtlich einzelner Plätze/Gäste) stornieren, ohne dass Ihnen dadurch Kosten entstehen. Das Gleiche (kostenfreie Stornierung nur bis spätestens 24 Stunden vor der reservierten Zeit) gilt – unabhängig von der Personenzahl – bei Reservierungen für von uns angebotene (und jeweils ausdrücklich so bezeichnete) “Special Events” (beispielsweise Valentinstag, Silvester oder exklusive Veranstaltungen).

2.3 Erfolgt eine Stornierung nicht spätestens zu dem in Ziffer 2.2 genannten Zeitpunkt, sind wir berechtigt, für jeden nicht in Anspruch genommenen bzw. stornierten Platz eine pauschale Entschädigung von EUR 50,00 zu berechnen. Das Gleiche gilt, soweit die reservierten Plätze zu der vereinbarten Zeit nicht in Anspruch genommen werden, d. h. die Gäste nicht oder nicht in der angekündigten Anzahl erscheinen.

2.4 Sofern Sie die verspätete Stornierung bzw. die Nichtinanspruchnahme der reservierten Plätze nicht zu vertreten haben, sind wir zur Geltendmachung einer Entschädigung nicht berechtigt. Zudem bleibt Ihnen stets der Nachweis unbenommen, dass uns infolge der verspäteten Stornierung oder des Nichterscheinens kein Schaden entstanden ist oder dass dieser wesentlich niedriger ist als die Entschädigung gemäß Ziffer 2.3.

2.5 Soweit die reservierten Plätze nicht spätestens 20 Minuten nach der reservierten Zeit in Anspruch genommen werden (d. h. die insoweit angekündigten Gäste nicht erscheinen), sind wir berechtigt, die Plätze anderweitig zu vergeben. Ziffer 2.3 und 2.4 gelten auch in diesem Fall. Einkünfte, die wir durch die anderweitige Vergabe der Plätze erzielen, müssen und werden wir uns in diesem Fall jedoch auf die Entschädigung gemäß Ziffer 2.3 anrechnen lassen.

2.6 Die Regelungen in Ziffer 2.5 finden auch Anwendung, wenn die Gäste zwar erscheinen, die reservierten Plätze aber dennoch nicht in Anspruch nehmen, sondern unser Restaurant wieder verlassen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass mehr Personen erscheinen als in der Reservierung angekündigt und es uns nicht möglich ist, weitere Plätze bereitzustellen. Wir bitten hierfür um Verständnis, da wir aufgrund unseres Raumkonzeptes sowie bestehender öffentlich-rechtlicher Verpflichtungen an eine bestimmte Raumaufteilung sowie eine maximale Anzahl von Gästen gebunden sind.

2.7 Stornierungen können nur per Telefon an die Nummer 07345 - 96000 vorgenommen werden.

3. Exklusive Buchung Die exklusive Buchung unseres Restaurants (für geschlossene Veranstaltungen) ist nur aufgrund eines individuellen Angebots möglich, das wir Ihnen bei entsprechender Verfügbarkeit gerne unterbreiten werden. Bitte sprechen Sie uns hierzu (am Besten persönlich, telefonisch oder per Email) direkt an.

4. Zahlungen Soweit nicht anders vereinbart, gelten die folgenden Zahlungsbedingungen:

4.1 Zahlungen sind in Euro und grundsätzlich durch Bar- oder EC-Zahlung zu entrichten.

4.2 Wir sind nicht verpflichtet, 200-Euro-Scheine oder 500-Euro-Scheine als Zahlungsmittel anzunehmen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir jeden Abend nur begrenzte Wechselgeldvorräte im Restaurant vorhalten und auch das Service-Personal nicht spontan bei anderen Restaurants nach zusätzlichem Einwechseln großer Scheine fragen kann.

5. Gutscheine Für die Einlösung von Gutscheinen, die durch uns ausgegeben werden, gelten die nachfolgenden Bedingungen:

5.1 Ein Gutschein kann nur zur Bezahlung der in unserem Restaurant angebotenen und konsumierten Speisen und Getränke verwendet werden. Eine Barauszahlung des Gutscheinbetrages ist nicht möglich. Wir bitten hierfür um Verständnis.

5.2 Etwa verbleibende Restbeträge (für den Fall, dass der Preis der konsumierten Speisen und Getränke den im Gutschein ausgewiesenen Gesamtbetrag nicht vollständig erreicht) können wir leider nicht bar auszahlen!

6. Haftung Für unsere Haftung auf Schadens- und Aufwendungsersatz aus Vertrag oder aus anderen Rechtsgründen gelten die folgenden Bedingungen:

6.1 Wir haften nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen uneingeschränkt für Schäden, die durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlichen oder grob fahrlässig verursacht werden.

6.2 Für Schäden, die durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen fahrlässig verursacht werden, haften wir nur, wenn

6.2.1 wesentliche Vertragspflichten verletzt werden. Das sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung unsere Kunden regelmäßig vertrauen und vertrauen dürfen. Wesentlich sind zudem Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet.

6.2.2 Pflichten zur Rücksicht auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen von Kunden verletzt werden und diesen unsere Leistung nicht mehr zuzumuten ist.

6.3 Unsere Haftung ist in den in Ziffer 6.2 genannten Fällen auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt. In allen anderen Fällen haften wir für einfache Fahrlässigkeit nicht.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag (AGBH)

I. Geltungsbereich


1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels (im weiteren Hotel genannt).
2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.


II. Vertragsabschluß, -partner, Verjährung

1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.
2. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
3. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 I BGB. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnissunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder groß fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.

III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltend bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch, für vom Kunden veranlaßte Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.
3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluß und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5% anheben.
4. Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt.
5. Rechnungen des Hotels oder Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, Zinsen in Höhe von 8% bzw., bei Rechtsgeschäften an denen ein Verbraucher beteiligt ist, 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
6. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluß oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen eine angemessene Vorrauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
7. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.

IV. Rücktritt des Kunden ( Abbestellung, Stornierung) /Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels (No Show)

1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Hotels zur Rüchsichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist, oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.
2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadenersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt, sofern nicht ein Fall des Rücktritts gemäß Klausel IV. Ziffer 1 Satz 3 Rücktritt des Kunden vorliegt.
3. . Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.
4. Dem Hotel steht es frei, den im entstehenden und vom Kunden zu ersetzenden Schaden zu pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit Frühstück zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist..

V. Rücktritt des Hotels

1. Sofern ein Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht nicht verzichtet.
2. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß III Ziffer 6 verlangte Vorauszahlung nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Verlag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls - höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen. - Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden. - das Hotel begründeten Anlaß zu der Annahme hat, daß die Inanspruchnahme der Hotelleistung dem reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit, oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne das dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist., ein Verstoß gegen oben I. Ziffer 2 vorliegt.
4. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

VI. Zimmerbereitstellung, -übergabe und – rückgabe

1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11.00 Uhr geräumt mit Schlüssel zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel über den im dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 18.00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreis) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100%. Dem Kunden steht es frei, dem Hotel nachzuweisen, daß diesem kein oder ein wesentlich niedriger Schaden entstanden ist.

VII. Haftung des Hotels

1. Das Hotel haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüchte des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, und sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm zumutbare beizutragen, um die Störungen zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens EUR 3.500,00, sowie für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten bis zu EUR 800,00. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich dem Hotel Anzeige macht (§ 703 BGB).Für eine weitergehende Haftung des Hotels gilt vorstehende Ziffer 1 Satz 2 bis 4 gilt entsprechend.
3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen des Hotels.Vorstehende Ziffer 1 Satz 2-4 gilt entsprechend.
4. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Vorstehende Zifffer 1 Satz 2 bis 4 gilt entsprechend.

VIII. Schlußbestimmungen

1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten ist – im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 1 ZPO und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels.
4. Es gilt deutsches Recht.Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Killisionsrechts ist ausgeschlossen
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nicht richtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt. Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.